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Beitragsordnung
Beitragsordnung vom 17. und 18.11.2004
Änderungen beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 15.12.2010
Beitragsordnung des Vereins IT-Bildungsnetz e.V. (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
Der Vorstand legt die Gebühren fest. - Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr
| Mitgliederstatus | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Natürliche Person | 60 EURO |
| Networking Academies | 120 EURO |
| Vereine, gemeinnützige Organisationen | 200 EURO |
| Unternehmen bis 500 Beschäftigte in Deutschland: | 499 EURO |
| Unternehmen bis 5000 Beschäftigte in Deutschland | 1.999 EURO |
| Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten in Deutschland | 2.999 EURO |
Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
Übergangsfristen
Im Jahr 2011 werden die Beiträge zum 30.06. fällig.
Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 4 Vereinskonto
| Bank | Postbank |
| BLZ | 10010010 |
| Konto | 1226101 |
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis 6 Wochen vor Ende des Geschäftsjahres möglich.
Der Vorstand


