Coronavirus - häufige Fragen

Kann ich meine bereits bezahlte Konferenzgebühr erstattet bekommen?

Selbstverständlich erstatten wir bereits gezahlte Konferenzbeiträge. Bitte senden Sie dafür eine E-Mail an Veronika Lietz, veronika.lietz( at )it-bildungsnetz.de, und teilen Sie uns die Rechnungsnummer und die Bankverbindung für die Erstattung mit.

Was passiert mit bereits bereits gebuchten Hotelzimmern oder Fahrkarten?

Bitte stornieren Sie Ihr Hotel oder Ihre geplante Fahrt mit der Deutschen Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln eigenständig.

Kann der IT-Bildungsnetz oder einer der anderen Veranstalter mir die Kosten für bereits bezahlte Hotelzimmer oder Fahrkarten erstatten?

Nein, weder der IT-Bildungsnetz noch Cisco Systems oder die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg kann Ihnen bereits bezahlte Kosten erstatten. Einzige Ausnahme sind bereits gezahlte Konferenzgebühren.

Bitte wenden Sie sich für alles weitere direkt an Ihr Hotel oder Ihren Fahrdienstleister.

In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auf die erweiteren Kulanzregelungen der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG ist bereit, auch die normalerweise nicht stornierbaren Sparpreis- und SuperSparpreis-Tickets zu erstatten, wenn für den Reisenden der konkrete Reiseanlass aufgrund des Coronavirus entfällt. Für Details hierzu und das entsprechende Kulanzformular nutzen Sie bitte die Seiten der Deutschen Bahn: https://www.bahn.de/p/view/home/info/corona_startseite_bahnde.shtml

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