Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins IT-Bildungsnetz e.V.(nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
Der Vorstand legt die Gebühren fest. - Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Mitgliedsform Mindestbeitragshöhe als ordentliches Mitglied gemäß § 4 der Satzung oder Fördermitglied gemäß § 5 der Satzung pro Jahr:
Mitgliederstatus | Jahresbeitrag |
---|---|
Natürliche Person | 60,00 € |
Networking Academies | 120,00 € |
Vereine, gemeinnützige Organisationen | 200,00 € |
Academy Support Center (ASC) | 370,00 € |
Unternehmen | 499,00 € |
Für Networking Academies, die zugleich die Funktion als Academy Support Center (ASC) erfüllen, gilt der Beitragssatz als Academy Support Center (ASC).
Über andere Beitragshöhen in Einzelfällen entscheidet der Vorstand auf begründeten Antrag eines potenziellen Mitglieds, beispielsweise wenn besondere geldwerte Leistungen durch das neue Mitglied erbracht werden, die dem Verein zu Satzungszwecken kostenfrei zur Verfügung stehen.
Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
§ 4 Vereinskonto
Bank | Postbank |
BLZ | 10010010 |
Konto | 1226101 |
IBAN/SWIFT | DE78 1001 0010 0001 2261 01 |
BIC | PBNKDEFF |
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis 6 Wochen vor Ende des Geschäftsjahres möglich.
Der Vorstand
Beitragsordnung vom 17. und 18.11.2004
Änderungen beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 15.12.2010 in Berlin,
Änderungen beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 20.11.2017 in Fulda,
Änderungen beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 06.12.2019 in Sankt Augustin / Bonn