SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften

Angebot zur Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens

Auf Wunsch unserer Mitglieder wurden die Voraussetzungen für den Einzug des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrages geschaffen. Über die Möglichkeit der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens (Single Euro Payments Area, SEPA) möchten wir Sie hier informieren. Dieses Lastschriftmandat wird durch

  • die Mandatsreferenz und
  • die Gläubiger-Identifikationsnummer

gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Die Mandatsreferenz wird im Zuge der an uns erteilten Lastschrift vor der ersten Buchung erstellt und behält ihre Gültigkeit auch in den Folgejahren. Die Bekanntgabe der Mandatsreferenz erfolgt per E-Mail zwei Wochen vor dem Beitragseinzug.

Ein Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats  finden Sie untenstehend. Sofern eine Teilnahme an dem Verfahren gewünscht wird, bitten wir um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und die postalische Rücksendung des ausgefüllten Dokuments. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift von dem an uns mitgeteilten Konto, in Folge dann jeweils zum 31. Januar des laufenden Jahres, eingezogen.

Selbstverständlich bleibt die Möglichkeit bestehen, nicht am Lastschriftverfahren teilzunehmen und den Mitgliedsbeitrag wie gehabt zu überweisen.